AGB der Rheintaler Druckerei und Verlag AG (kurz rdv)

1 LEISTUNGEN DES KUNDEN
1.1 Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Daten, Bilder, Sprache) verantwortlich.

1.2 Der Kunde verpflichtet sich, über die marketingmall.ch keine Informationen und Hinweise auf Informationen (sog. Links) mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Insbesondere die folgenden rechtswidrigen Informationsinhalte dürfen nicht über die marketingmall.ch verbreitet werden:

  • Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB).
  • Pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB.
  • Rassendiskiminierung im Sinne von Art. 261bis StGB. 
  • Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB. 
  • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung.
  • Unerlaubte Glücksspiele (insbes. im Sinne des Lotteriegesetzes). 
  • Informationen, die Urheberrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

1.3 Der Kunde wird ihm zur Kenntnis gelangende rechtswidrige Informationsangebote und andere rechtswidrige Internet-Verwendungen an die Verlagsleitung melden, damit die rdv Abklärungen vornehmen und, soweit ihr möglich, die nötigen Massnahmen ergreifen kann. Über die Rechtswidrigkeit eines Inhaltes entscheidet die rdv endgültig und ohne Angabe von Gründen.

1.4 Der Kunde sorgt dafür, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind.

2 LEISTUNGEN DER RHEINTALER DRUCKEREI UND VERLAG AG (im Folgenden rdv genannt)
2.1 Die rdv stellt dem Kunden online eine passwortgeschützte Administration für die Bearbeitung der Informationen des Firmeneintrages zur Verfügung.

2.2 behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen jederzeit zu erweitern oder einzuschränken, falls dies aus wichtigen Gründen nötig ist und im Interesse der marketingmall.ch steht.

2.3 Die rdv informiert den Kunden, soweit dies möglich ist, rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, Vornahme von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind.

2.4 Wird der rdv von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Benützung der Dienstleistung angezeigt oder ist eine solche Benützung durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt oder stellt die rdv selbst fest, dass Inhalte rechtswidrig sind, kann die den Kunden zur vertragsgemässen Benützung anhalten, die Dienstleistung für eine bestimmte Zeit aussetzen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die rdv kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn der Kunde in schwerer Weise Vertragsbestimmungen missachtet. Als schwerwiegende Vertragsverletzung gilt insbesondere das Nichteinhalten der Verhaltensregeln.

3 RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Zahlungspflicht beginnt mit der Inbetriebnahme, d. h. Freischaltung des Zugangs.

3.2 Die rdv stellt dem Kunden im Voraus Rechnung für 1 Jahr.

4 MASSNAHMEN BEI VERZUG
4.1 Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann die rdv die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aussetzen oder allenfalls den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. HAFTUNG VON RHEINTALER DRUCKEREI UND VERLAG AG.

4.2 Die rdv kann keine Garantie für den ununterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten übernehmen. Die rdv ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind. Die rdv ist weder dem Kunden noch dessen Kunden gegenüber haftbar für Forderungen oder Schadensersatzansprüche, die an den Kunden oder seine Kunden gestellt werden, einschliesslich unter anderem aller Einbussen oder Schäden, die durch den Verlust von Daten sowie durch die Unmöglichkeit entstehen, Zugang zum Internet zu erhalten bzw. Informationen zu senden oder zu empfangen, was durch Verzögerungen, Nichtlieferung oder Unterbrechung der Dienstleistung verursacht wird.

4.3 Die rdv übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, welche dem Kunden durch Missbrauch der Applikation von Dritten gestellt werden. Für die Richtigkeit von Informationen und Dienstleistungen auf dem Internet ist ausschliesslich der Kunde/Anbieter verantwortlich.

4.4 Die rdv übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

5 HAFTUNG DES KUNDEN
5.1 Der Kunde haftet gegenüber der rdv für Schäden, die auf die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind (namentlich für den Inhalt des Firmeneintrages und den dadurch verursachten Schaden), wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

6 VERTRAULICHKEIT
6.1 Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt nur für Informationen, die als solche deklariert werden, jedoch weder für Informationen, die allgemein zugänglich bzw. schon bekannt sind, noch für solche, die ohne Zutun des Informationsempfängers offenkundig oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. Vorbehalten bleiben weiter die gesetzlichen Auskunftspflichten.

7 KÜNDIGUNG
7.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ablauf der Jahresfrist schriftlich gekündigt werden. Wird nicht 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich gekündigt, erneuert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

7.2 Kontaktverträge erneuern sich ohne vorgängige Kündigung um ein weiteres Kontakt-Kontingent der vereinbarten Kontaktsumme. Ein laufendes Kontakt-Kontingent kann nicht gekündigt werden. Eine Vertragskündigung muss schriftlich vor Ablauf eines laufenden Kontakt-Kontingentes erfolgen.

7.3 Kündigt der Kunde den Vertrag bereits vor der Inbetriebnahme der Dienstleistung, schuldet er der rdv die erste Jahresrechnung.

7.4 Kündigt die rdv den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht und ist im Zeitpunkt einer Vertragsauflösung die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde der rdv sämtliche ihr dadurch entstandenen Kosten

7.5 Die rdv kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist, der Kunde seine Zahlungsunfähigkeit erklärt oder Vermögenswerte ganz oder teilweise seinen Gläubigern abtritt.

8 STÖRUNGSBEHEBUNG
8.1 Die rdv führt Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeit durch. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, jeweils 08.00-17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage.

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